Energieausweis

Informationen und Downloads zum Thema Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes bzw. einzelner Nutzungsobjekte in Gebäuden und informiert über den Energieverbrauch und die Gesamteffizienz des Bauwerks. Ähnlich dem Typenschein für ein Auto, werden im Energieausweis energetische Kennzahlen für Gebäude erfasst. Mit dem Energieausweis wird die Beurteilung der thermischen Qualität einer Immobilie ermöglicht.

Welche Information liefert der energieausweis genau?

Auf Seite 1 des Energieausweises sind vier Faktoren, nämlich spezifischer Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, Kohlendioxidemissionen und Gesamtenergieeffizienz-Faktor in einer nach Effizienzklassen gegliederten Skala anzugeben. Die Skala reicht jeweils von Klasse A++ (bester Wert) bis Klasse G (schlechtester Wert).

Auf Seite 2 sind detaillierte Ergebnisdaten festzuhalten, weiter sind der Aussteller des Energieausweises, der Tag der Ausstellung und das sich daraus ergebende Ende des Gültigkeitszeitraums (maximal 10 Jahre) auszuweisen.

Für welche objekte muss ein Energieausweis erstellt werden?

Für Neubauten. Im Verkaufs- und Vermietungs-/Verpachtungsfall muss auch für bestehende Gebäude ein Energieausweis erstellt werden.

Informationspflicht

In Immobilieninseraten in Druckwerken und elektronischen Medien muss der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts angegeben werden.

Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB; angegeben in kWh pro m² und Jahr) ist die standortbezogen errechnete Energiemenge, die einem Objekt pro Quadratmeter konditionierter Brutto-Grundfläche innerhalb der Heizperiode zuzuführen ist, um die gewünschte Innentemperatur aufrechtzuerhalten.

Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) ist die Relation des Endenergiebedarfes zur Anforderung an den Endenergiebedarf des Jahres 2007 (= Referenzendenergiebedarf) bezogen auf das Standortklima.

 

 

Vorlage- und Aushändigungspflicht

Der Energieausweis muss beim Verkauf und bei der Vermietung/ Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäftsräume, etc.) dem Käufer oder Mieter/ Pächter rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung vorgelegt und binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss im Original oder in einer vollständigen Kopie ausgehändigt werden. Damit verfügen alle Kauf- und Miet-/Pachtobjekte in Gebäuden über vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch.